Einige meinen, dass sich mit der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die eigene Haftung erledigt hätte. Dies ist nicht so. Unabhängig davon, dass die GmbH in der Regel ohne Sicherheiten der Gesellschafter oder Geschäftsführer bereits bei Gründung keine Darlehen erlangt, bestehen eine Reihe von Haftungsrisiken für den GmbH-Geschäftsführer. Vor der Krise des Unternehmens und natürlich erst Recht in der Krise, sprich bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Eintritt der rechtlichen Überschuldung. Die Schlüsselnorm der Haftung des GmbH-Geschäftsführers ist sicher § 43 GmbHG. Hierauf werde ich nun einen näheren Blick werfen. Das Gesetz findet in § 43 GmbHG die Formulierung, dass ein Geschäftsführer für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes einzustehen hat. Das bedarf natürlich einer breiten Konkretisierung und Vertiefung durch die Rechtsprechung, die an dieser Stelle kaum darzustellen ist.

[vc_row css_animation="" row_type="row" use_row_as_full_screen_section="no" type="full_width" angled_section="no" text_align="left" background_image_as_pattern="without_pattern"][vc_column][vc_column_text]Die Festlegung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit ist neben der Vergütungsregelung die wichtigste Vereinbarung im Arbeitsverhältnis. Frei nach dem Motto: „Was bekomme ich und wie viel Zeit muss ich täglich für mein Geld einsetzen?“. Häufig kommt es im Berufsleben - beinahe in jeder Branche - zur vorübergehenden oder dauerhaften Überschreitung der festgelegten Arbeitszeit. In diesen Fällen ist es einerseits wichtig zu wissen, wie man sich gegen eine Überschreitung der Arbeitszeit oder gar im schlimmsten Fall gegen die missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft zur Wehr setzen kann und andererseits wesentlich, in welchem Umfang dem Arbeitgeber ein Recht zusteht, über die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu verfügen. Anwalt und Experte für Arbeitszeit Steffen Hahn informiert Sie in diesem Artikel umfassend.

Regelmäßig kommt es auch am Niederrhein zu Unwettern, gar zu Stürmen. Nicht nur unangenehm, sondern häufig teuer. Schließlich kann es in Folge eines Sturms wie „Friederike“ in Nordrheinwestfalen zu ganz verschiedenen Schäden kommen. Etwa die Schäden am Haus (Dachziegel weg, Baum fällt auf Haus etc.), Schäden im Haus (Einrichtungsschäden nach Dachschäden), Autoschaden (herunter gefallene Bäume, Äste etc.), Wasserschäden (Wasser in den Keller gelaufen) und Vermögensschäden (Haftung für die Schädigung fremden Eigentums oder anderer Personen). Im Falle...

Die sogenannte Mediation ist ein besonders strukturiertes Verfahren, das den Beteiligten eines Konfliktes die Gelegenheit gibt, ihren Streit ohne weitere Auseinandersetzung vor Gericht beizulegen. Der Mediator ist nicht der Problemlöser, sondern der Förderer dieses Prozesses. Der Mediator geht dabei systematisch unter Berücksichtigung der fachlichen, persönlichen und psychologischen Konfliktlagen vor. Die Mediation hat in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Mittlerweile gehört die Ausbildung zum Mediator zum durchaus üblichen Fortbildungsziel für Richter und Rechtsanwälte. Dabei sind...