Mediation

Die Mediation als moderne Konfliktlösung – auch für Sie?

Die sogenannte Mediation ist ein besonders strukturiertes Verfahren, das den Beteiligten eines Konfliktes die Gelegenheit gibt, ihren Streit ohne weitere Auseinandersetzung vor Gericht beizulegen. Der Mediator ist nicht der Problemlöser, sondern der Förderer dieses Prozesses. Der Mediator geht dabei systematisch unter Berücksichtigung der fachlichen, persönlichen und psychologischen Konfliktlagen vor.

Die Mediation hat in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Mittlerweile gehört die Ausbildung zum Mediator zum durchaus üblichen Fortbildungsziel für Richter und Rechtsanwälte. Dabei sind die Prinzipien der Mediation tief in der europäischen Geschichte verwurzelt. Neu ist daher nur, dass die Mediation heutzutage durch das größere Angebot und die schnellere Informationswelt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Die Chance, einen Konflikt friedlich und im Win-Win zu beenden, steht nun jedermann offen!

Das Wichtigste

Ein Mediationsverfahren gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihren Konflikt im Einvernehmen mit der anderen Konfliktpartei zu lösen. Ziel ist nicht ein „fauler Kompromiss“, sondern eine Situation zur wirklichen Zufriedenheit für alle Beteiligten. Dadurch können Sie sich womöglich ein kostspieliges und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren sparen. Anstatt die Lösung durch einen Richter zur erwarten, übernehmen Sie die Verantwortung und gestalten die Lösung maßgeblich. Selbstverständlich setzt dies auch die Bereitschaft des anderen Beteiligten voraus, den Weg einer Mediation zu gehen. Ist dies der Fall, steht einer erfolgreichen Konfliktbewältigung auf den Gebieten des Nachbar-, Familien-, Arbeits- oder auch Wirtschaftsrechts nichts im Wege außer die eigene Anstrengung.

Merkmale der Mediation

Die zentrale Rolle in der Mediation spielen Sie als Konfliktpartei selbst. Der Mediator organisiert lediglich den strukturierten Rahmen, in dem Sie eine Lösung erwirken können. Außerdem wirkt der geschulte Mediator durch Techniken der Gesprächsführung ein, um ein gegenseitiges Verständnis zu ermöglichen, zu schaffen oder zu fördern.

Die wesentlichen Grundsätze einer guten, gelungenen Mediation sind:

  • Freiwilligkeit

Es ist die Verantwortung der Konfliktparteien, ob sie eine Mediation beginnen, was Gegenstand einer Mediation sein soll und wann sie beendet werden kann.

  • Informationstransparenz

Der Respekt gegenüber den Beteiligten gebietet es, über alle Umstände zu informieren, aufzuklären und zu recherchieren, die für die Entscheidung im Konflikt bedeutsam sind. Schließlich soll die bestmögliche Lösung gefunden werden. Dazu gehört es auch, dass die Konfliktparteien alles in der Mediation offen zu legen haben, was für die andere Partei wichtig sein könnte.

  • Vertrauen

Ein Mediationsverfahren ist ein geschützter Raum. Ohne ausdrückliches Einverständnis darf nichts diesen Raum verlassen. Wichtig ist auch, dass die gewonnenen Informationen und Erkenntnisse nicht in einem späteren möglichen Gerichtsverfahren missbraucht werden dürfen. Es widerspricht selbstverständlich der Berufsethik des Mediators, im Falle des Scheiterns der Mediation später eine Partei gegen die andere in der Mediationssache zu vertreten.

  • „Waffenstillstand“

Das Vertrauen einer Mediation kann erst dadurch gesichert werden, dass während dieses Verfahrens der Friede zwischen den Konfliktparteien sichergestellt wird. Das heißt konkret, ohne gegenseitige Absprache keine zwischenzeitlichen Schritte im schwelenden Konflikt zu unternehmen. Das Mediationsverfahren genießt insofern „Vorrang“ vor allen anderen Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen.

  • Neutralität des Mediators

Selbstverständlich ist der Mediator vollkommen unparteiisch und muss von beiden Parteien Vertrauen genießen, nicht das Verfahren zu lenken, zu beeinflussen, zu manipulieren oder gar zu steuern. Es muss daher auch vereinbart werden, dass der Mediator nicht im Falle des Scheiterns der Mediation als Zeuge vor Gericht in der betreffenden Sache auftritt und aussagt.

  • „Waffengleichheit“

Es ist sicher zu stellen, dass die Parteien zur Vermeidung von Nachteilen, zur Fairness im Verfahren, zur Entscheidungsfindung und zur richtigen Rechtsgestaltung der Vereinbarung auch rechtlich korrekt informiert sind. Dies sollte in schwierigen Fällen etwa durch eigene Anwälte garantiert sein.

  • Hoheit über das Verfahren

Der Mediator ist der Herr des Verfahrens. Er leitet systematisch und unter Berücksichtigung der inhaltlichen, persönlichen und emotional-psychologischen Problemstellungen das Verfahren. Ansonsten übt er keinerlei Autorität aus.

Anwendungsgebiete

Die Mediation kann Anwendung finden etwa in

  • Familienkonflikten (Trennung und Scheidung, Patchwork, Pflegekonflikte, Familienplanung, Erbschaft)
  • Wirtschaftskonflikten (Personalabbau und Umstrukturierung, Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, Gesellschafterstreitigkeiten, Unternehmensnachfolge, Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern bzw. deren Vorgesetzten)
  • Alltagsleben/Nachbarstreit (Privates Baurecht, Lärm/Schmutz, Gemeinschaftsräume, Mietstreitigkeiten etc.)

Kosten/Nutzen

Meine Vergütung als Mediator wird durch Stundensätze vereinbart und transparent abgerechnet. Sie orientiert sich selbstverständlich an den beteiligten Parteien, der Schwierigkeit des Falls, dem Umfang der erforderlichen Vorbereitung und dem Haftungsrisiko. Üblich sind Stundensätze zwischen 150,00 € und in komplexen Wirtschaftsfällen 500,00 € pro Stunde. Die Vergütung könnte natürlich auf beide Parteien 50/50 aufgeteilt werden.

Halten Sie sich vor Augen, dass die Kosten einer Trennung, einer Kündigung, eines Zerwürfnisses, eines dauerhaften Kampfes bis hin zum langwierigen Rechtsstreit emotional, zeitlich, finanziell und nervlich erheblich teurer sind, als eine Mediation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt anzustrengen.

Haftung

Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts. Selbstverständlich haftet daher der anwaltliche Mediator nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. Hierin liegt die besondere Verantwortung. Schließlich müssen rechtliche Umstände seitens des Mediators richtig dargestellt, die Parteien aufgeklärt und etwa vor folgenschweren Entscheidungen wie einem Verzicht auf Rechte ausdrücklich gewarnt werden.

Hierin liegt für Sie der Anhaltspunkt, dass sowohl die anwaltliche Leistung, als auch die Mediationsleistung hohen Qualitätsstandards zu entsprechen haben.

Sprechen Sie mich auf die Möglichkeit einer Mediation gerne an!

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