Sie wurden gekündigt?

Und nun? Lassen Sie sich persönlich und kompetent über Ihre Möglichkeiten beraten.

Ob Abfindung (z. B. im Rahmen einer Kündigungs­schutzklage), Aufhebungs­vertrag oder Weg zurück in den Job – aufgrund der knappen Fristen sollten Sie keine Zeit verlieren!

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir Ihren Fall. Meine Kanzlei befindet sich zentral in Viersen.

Ich bin unter anderem auch in Krefeld, Heins­berg, Mönchen­gladbach und Um­gebung für Sie im Einsatz. In dringenden Fällen sind auch kurzfristige Termine möglich.

Kompetente und zügige Hilfe
im Rahmen Ihrer Kündigung

Es ist wichtig, dass Sie schnellstmöglich aktiv werden, wenn Sie gekündigt wurden. Denn wenn Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung nicht in Form einer Kündigungsschutzklage tätig werden, wird die Kündigung rechtmäßig – auch, wenn diese fehlerhaft sein sollte.

Vereinbaren Sie deshalb zeitnah nach Erhalt der Kündigung einen Termin. Persönlich besprechen wir anschließend Ihre Kündigung und deren Gültigkeit, Ihre Wünsche und das weitere Vorgehen.

Ob hohe Abfindung oder der Weg zurück in den Job – ich setze mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht persönlich für Ihre Ziele ein!

Kündigung
und Abmahnung

Ich helfe Ihnen dabei:

  • eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren
  • eine Abfindung durchzusetzen
  • einen Weg zurück in den Job zu finden
  • eine rechtswidrige Abmahnung abzuwehren

Ansprüche aus Gehalt
und Urlaub bei Kündigung

Ich kümmere mich um:

  • ausstehende Lohn-/Gehaltszahlungen
  • ausstehende Sonderzahlungen
  • einen Ausgleich für Ihre Überstunden
  • die Abrechnung offener Urlaubstage

Kündigungsschutzklage, Abmahnung, tarifrechtliche Beratung, Vertragsfragen oder Lohnforderung – ich setze Ihr Recht mit Know-how und Erfahrung entschieden durch.

Wie kann ich Sie unterstützen?

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Nachhaltige Beratung und Betreuung

Top bewerteter Anwalt

Kurzfristige Terminvergabe

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steffen Hahn, Anwalt in Viersen

Stimmen zur Anwalts-Kanzlei in Viersen

Das sagen meine Mandanten

Welche Möglichkeiten
haben Sie bei einer Kündigung?

Welche Wege Sie nach einer Kündigung gehen, hängt von Ihren Zielen ab.

  • Möchten Sie die Kündigung akzeptieren und nichts tun?
  • Möchten Sie in den Job zurückkehren?
  • Möchten Sie eine möglichst hohe Abfindung erreichen?

Das genaue Vorgehen hängt von vielen individuellen Gegebenheiten ab. Vereinbaren Sie einen Termin und ich berate Sie gerne persönlich.

Kündigungsschutzklage und Co.

Ich wurde gekündigt –
steht mir eine Abfindung zu?

Nach vielen Jahren des Einsatzes für Ihren Arbeitgeber hat Ihnen dieser nun gekündigt und Sie wünschen sich eine Abfindung. Verständlich – doch gesetzlich ist eine Abfindung nicht vorgesehen. Bedeutet: rein rechtlich steht Ihnen keine Abfindung zu. Dennoch wird in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt, um eine schnelle Einigung im Rahmen der Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zu erreichen.

Ob eine Abfindung gezahlt wird, und wenn ja in welcher Höhe, hängt also vor allem von der richtigen Strategie und vom Verhandlungsgeschick ab. Lassen Sie sich deshalb rechtlich beraten und vertreten, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Oft ist auch eine Kündigungsschutzklage eine Voraussetzung für die Einigung im Rahmen einer Abfindung.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit, die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers vor einem Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Viele Kündigungen werden mit Formfehlern behaftet ausgesprochen, sind sozial nicht gerechtfertigt oder aus anderen Gründen nicht rechtswirksam.

Der erste Schritt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist eine Güteverhandlung. Dies ist ein Termin, in dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gütlich einigen sollen. Das Ziel ist meist eine angemessen hohe Abfindung für den Arbeitnehmer. Wird in diesem Termin keine Einigung gefunden, kommt es zur sogenannten Kammerverhandlung vor Gericht. Wird in dieser Verhandlung ebenfalls keine gütliche Einigung gefunden, spricht das Gericht ein Urteil aus.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage müssen Sie unbedingt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen, und zwar vollständig und formal richtig. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung gültig – auch wenn Sie fehlerhaft und eigentlich nicht wirksam wäre. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt zeitnah nach Erhalt Ihrer Kündigung einen Termin bei uns, damit wir alle Fristen einhalten und Sie persönlich beraten und vertreten können.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kündigungsschutzklage?

Damit Sie eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz einreichen können, muss Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen und der Betrieb muss mehr als zehn Arbeitskräfte beschäftigen. Aber auch in anderen Fällen kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Häufig ist die Kündigung auch aus formalen Gründen unwirksam. Ob die Kündigung unwirksam ist, prüfe ich in jedem Einzelfall gerne für Sie.

Wer übernimmt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Die Kosten für eine Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht zahlt immer die eigene Partei. Sprich Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen auch die meinerseits erhobenen Honorare. Diese ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Honorar für die Erstberatung liegt zwischen 150,00 € brutto und 220,00 € brutto (je nach Aufwand, d.h. einschließlich Mehrwertsteuer). Wenn wir uns für eine Kündigungsschutzklage entscheiden sollten, werden die Gebühren angerechnet, also nicht doppelt erhoben. Falls Sie Fragen zum Honorar für die gerichtliche Vertretung haben, fragen Sie bitte nach, wie hoch die Kosten sind! Ich kläre Sie gerne hierzu auf.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir gerne für Sie, ob diese unsere Beratung im Falle Ihrer Kündigung abdeckt.

Muss es immer zu einer Kündigungsschutzklage kommen?

Nein. Auch Aufhebungsverträge können verhandelt werden – ganz ohne Klage und Gericht. Doch auch in diesem Fall ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam. Zum einen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden, zum anderen, um von der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick zu profitieren.

Jetzt anrufen und

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Bestens vertreten mit
Erfahrung und Durchsetzungs­kraft

Mein Name ist Steffen Hahn und ich stamme gebürtig aus Viersen. Nach meinem Staatsexamen an der Universität Bayreuth und meinem zweiten Staatsexamen mit der Qualifikation zum Richteramt in Hamburg habe ich über Umwege in Norddeutschland wieder zurück in meine Heimat gefunden. Seit 2018 bin ich in Viersen mit der Kanzlei Hahn ansässig.

Im gesamten Arbeitsrecht kenne ich mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens aus und berate Sie gerne mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft.

Schnelle Erstberatung

Die Fristen und Pflichten, die es bei Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einzuhalten gilt, sind mir bestens vertraut. Daher kümmere ich mich schnell um Ihr Anliegen.

Gezielte Interessenvertretung

Die Prioritäten und Wünsche meiner Mandanten kenne ich und weiß darauf einzugehen. Ich verhelfe Ihnen zur Ihrem Recht.

Persönliche Betreuung

Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, damit wir einen passenden Termin finden. Bei Bedarf bin ich auch außerhalb meiner Öffnungszeiten für Sie da.

Steffen Hahn, Anwalt in Viersen
Kanzlei von Steffen Hahn in Viersen
Anwaltskanzlei Büro Viersen
Steffen Hahn
Kanzlei von Steffen Hahn in Viersen
Anwaltskanzlei Büro Viersen
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  • 1. Kontakt­aufnahme

    Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

  • 2. Termin­vereinbarung

    Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

  • 3. Beratungs­gespräch

    Wir erarbeiten zügig eine optimale Lösung für Ihren Fall.

Zentral in Viersen

Meine Anwaltskanzlei liegt zentral in Viersen.

Kanzlei Hahn
Steffen Hahn
Heimbachstraße 40
41747 Viersen

Telefon: 0 21 62 – 571 57 00
E-Mail: info@kanzlei-hahn.net

Öffentliche Parkplätze befinden sich in ausreichender Anzahl fußläufig zur Kanzlei.

Selbstverständlich bin ich nicht nur in Viersen für Sie im Einsatz. Auch in umliegenden Städten, wie z. B. Mönchengladbach, Krefeld und Neuss übernehme ich Mandate.

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 19:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 19:00 Uhr
Freitag 09:00 - 19:00 Uhr

Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hier finden Sie meine Kanzlei

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Was kostet eine Erstberatung?

In unserer Kanzlei liegen die Kosten für die Erstberatung liegen zwischen 150,00 € und 220 € brutto (d.h. einschließlich Mehrwertsteuer), Beratungsaufwand und Umfang. Diese Beratungsgebühren werden auf die Geschäftsgebühr angerechnet, sodass Sie am Ende für die außergerichtliche Tätigkeit in keinem Fall mehr als die Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und ggf. Einigungsgebühr bei Erledigung zu zahlen haben.

Beratung in der Covid-19-Situation

Der persönliche Kontakt ist aus meiner Sicht unabdingbar und deshalb berate ich Sie – auch in der aktuellen Covid-19-Zeit – gerne persönlich. Unter Berücksichtigung guter Hygienestandards (Symptomlosigkeit, FFP2-Maske, kein Hände-Schütteln, Abstand-Halten, Lüften, Hände-Waschen) funktioniert dies auch weiterhin.

Vereinbaren Sie vor Ihrem persönlichen Besuch in meiner Kanzlei unbedingt vorab einen Termin per Telefon oder per E-Mail.

Ich unterstütze Sie gerne.

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