Abfindung berechnen

Schätzen Sie mit der gängigen Faustformel, welche Abfindung als Orientierung in Frage kommt.

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Angebrochene Jahre über sechs Monate werden aufgerundet. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und kein garantierter Anspruch – die tatsächliche Höhe wird verhandelt. Lassen Sie Ihren Fall prüfen ›