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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie benötigen schnelle und kompetente Hilfe bei Streitfällen rund um den Arbeitsplatz?

Ich helfe Ihnen unter anderem in diesen Fällen:

  • Kündigung
  • Kündigungs­schutzklage und Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Gehalt und Überstunden
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis

Aufgrund der knappen Fristen sollten Sie keine Zeit verlieren! Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir Ihren Fall.

Meine Kanzlei befindet sich zentral in Viersen, ein weiterer Standort in Mönchengladbach. Ich bin auch in Krefeld, Neuss und Umgebung für Sie im Einsatz. In dringenden Fällen sind auch kurzfristige Termine möglich.

Kompetente und zügige Hilfe
im gesamten Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt oder möchten einen Aufhebungsvertrag verhandeln? Sie haben Fragen zum Arbeitsvertrag oder zur Durchsetzung von Forderungen? Ich unterstütze Sie in den verschiedenen Themengebieten des Arbeitsrechts – mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen.

Verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsrecht Ratgeber

Kündigung
und Abmahnung

Ich helfe Ihnen dabei,

  • eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren
  • eine Abfindung durchzusetzen
  • eine rechtswidrige Abmahnung abzuwehren
Urlaubsantrag vergessen - die rechtliche Situation

Gehalt
und Urlaub

Ich kümmere mich um

  • ausstehende Lohn-/Gehaltszahlungen
  • ausstehende Sonderzahlungen
  • einen Ausgleich für Ihre Überstunden
  • die Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche

Arbeitsvertrag
und Arbeitszeugnis

Ich prüfe

  • Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Klauseln
  • Ihr Arbeitszeugnis auf unpassende Formulierungen

Auch, wenn Sie Fragen zur Weisungsbefugnis Ihres Arbeitgebers haben, Sie freier Mitarbeiter sind und erfahren möchten, welche Rechte Ihnen zustehen oder aber wenn Sie am Arbeitsplatz Mobbing erfahren, bin ich für Sie da. Ob Kündigungsschutzklage, Abmahnung, tarifrechtliche Beratung, Vertragsfragen oder Lohnforderung – ich setze Ihr Recht mit Know-how und Erfahrung entschieden durch.

Wie kann ich Sie unterstützen?

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Nachhaltige Beratung und Betreuung

Top bewerteter Anwalt

Kurzfristige Terminvergabe

Steffen Hahn, Anwalt in Viersen

Stimmen zur Anwalts-Kanzlei in Viersen

Das sagen meine Mandanten

Bestens vertreten mit
Verhandlungs­geschick und Durchsetzungs­kraft

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfüge über eine umfassende Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten.

Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht besitzt meiner Meinung nach Augenmaß, kommuniziert transparent und hat ein gutes Gefühl für Verhandlungen. Er kann abschätzen, wann es sich lohnt, einen Kompromiss einzugehen und wann es sich lohnt, klar auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen. Dies sind die eigentlichen Anforderungen – die exzellente juristische Kenntnis bildet die Basis.

Für meine Mandanten bin ich immer gut erreichbar, kommuniziere offen und berücksichtige stets die Gesamtsituation. Dies kann zum Beispiel Fragen des Renteneintritts, anderer Anwartschaften, die Frage eines Berufseinstiegs anderswo oder sogar die Familienplanung berühren.

Ich berate und vertrete Sie unter strategischen, taktischen und rechtlichen Gesichtspunkten.

Sicherlich möchten Sie auch gerne kurz etwas zu meiner Person erfahren – schließlich vertrauen Sie mir sensible und monetäre Sachverhalte an.

Mein Name ist Steffen Hahn und ich stamme gebürtig aus Viersen. Nach meinem Staatsexamen an der Universität Bayreuth und meinem zweiten Staatsexamen mit der Qualifikation zum Richteramt in Hamburg habe ich über Umwege in Norddeutschland wieder zurück in meine Heimat gefunden. Seit 2018 bin ich in Viersen mit der Kanzlei Hahn ansässig, nun auch mit Standort in Mönchengladbach.

Im gesamten Arbeitsrecht kenne ich mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens aus und berate Sie gerne mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft in Ihrem Rechtsfall.

Schnelle Erstberatung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Fristen und Pflichten, die es bei Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einzuhalten gilt. Daher kümmere ich mich schnell um Ihr Anliegen.

Gezielte Interessenvertretung

Die Prioritäten und Wünsche meiner Mandanten kenne ich und weiß darauf einzugehen. Ich verhelfe Ihnen zur Ihrem Recht.

Persönliche Betreuung

Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, damit wir einen passenden Termin finden. Bei Bedarf bin ich auch außerhalb meiner Öffnungszeiten für Sie da.

Steffen Hahn, Anwalt in Viersen
Kanzlei von Steffen Hahn in Viersen
Anwaltskanzlei Büro Viersen
Steffen Hahn
Kanzlei von Steffen Hahn in Viersen
Anwaltskanzlei Büro Viersen
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Jetzt anrufen und

Beratungstermin vereinbaren

  • 1. Kontakt­aufnahme

    Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

  • 2. Termin­vereinbarung

    Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

  • 3. Beratungs­gespräch

    Wir erarbeiten zügig eine optimale Lösung für Ihren Fall.

Zentral in Viersen

Meine Anwaltskanzlei liegt zentral in Viersen.

Kanzlei Hahn
Steffen Hahn
Heimbachstraße 40
41747 Viersen

Telefon: 0 21 62 – 571 57 00
E-Mail: info@kanzlei-hahn.net

Öffentliche Parkplätze befinden sich in ausreichender Anzahl fußläufig zur Kanzlei.

Selbstverständlich bin ich nicht nur in Viersen für Sie im Einsatz. Auch in umliegenden Städten, wie z. B. Mönchengladbach, Krefeld und Neuss übernehme ich Mandate.

Zentral in Mönchengladbach

Kanzlei Hahn Mönchengladbach
Engelblecker Straße 144b
41066 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 61 – 30 91 40
E-Mail: info@kanzlei-hahn.net

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 19:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 19:00 Uhr
Freitag 09:00 - 19:00 Uhr

Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hier finden Sie meine Kanzlei

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Was kostet eine Erstberatung?

In unserer Kanzlei liegen die Kosten für die Erstberatung zwischen 150,00 € brutto und 220,00 € brutto (je nach Aufwand, d.h. einschließlich Mehrwertsteuer). Diese Beratungsgebühren werden auf die Geschäftsgebühr angerechnet, sodass Sie am Ende für die außergerichtliche Tätigkeit in keinem Fall mehr als die Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und ggf. Einigungsgebühr bei Erledigung zu zahlen haben.

Beratung in der Covid-19-Situation

Der persönliche Kontakt ist aus meiner Sicht unabdingbar und deshalb berate ich Sie – auch in der aktuellen Covid-19-Zeit – gerne persönlich. Unter Berücksichtigung guter Hygienestandards (Symptomlosigkeit, FFP2-Maske, kein Hände-Schütteln, Abstand-Halten, Lüften, Hände-Waschen) funktioniert dies auch weiterhin.

Vereinbaren Sie vor Ihrem persönlichen Besuch in meiner Kanzlei unbedingt vorab einen Termin per Telefon oder per E-Mail.

Ich unterstütze Sie gerne.

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